Im Strafverfahren ist es besonders wichtig, gut durch einen versierten Strafverteidiger vertreten zu sein. Ob als Opfer eines Verbrechens oder als Verdächtiger einer strafbaren Handlung. Überlegen Sie nicht lange und lassen Sie sich von Rechtsanwalt Mag. Kobler beraten, denn die ersten Aussagen in einer Strafsache sind oftmals mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden und können nicht mehr so leicht rückgängig gemacht werden.
Unsere Leistungen
Die Hauptaufgabe als Verteidiger ist es, Ihre Rechte im Verfahren zu schützen. Durch einen engagierten Einsatz aller prozessualen Mittel sorgen wir gegenüber Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht für Waffengleichheit im Verfahren. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Strafverteidigung und bieten Ihnen folgende Leistungen:
- Vertretung im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere im Rahmen der polizeilichen Einvernahme als Beschuldigter
- Vertretung als Strafverteidiger im Strafverfahren vor den Strafgerichten
- Vertretung von Opfern und Privatbeteiligten und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Verfassen von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen (Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde, Beschwerde) im Strafverfahren
- Beratung aller Fragen rund um Grundrechtsschutz, Strafvollzug und Gnadengesuche
- Vertretung in Haftverhandlungen über die Verhängung bzw. Verlängerung der Untersuchungshaft
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren
Rasche Rechtsberatung bei Festnahme, Anhaltung oder Untersuchungshaft
Wir vertreten Sie auch in Haft(prüfungs)verhandlungen. Im Zuge von Haftverhandlungen ist es insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorteilhaft, entsprechende Bestätigungen über einen festen Wohnsitz (z.B. Mietvertrag, Bestätigung der Eltern), Einkommen, Arbeitsbestätigung/Jobangebot, Fort- und Weiterbildung (z.B. Nachholung Pflichtschule), finanzielle Unterstützung durch die Familie etc. dem Haftrichter vorzulegen, um Alternativen bzw. gelindere Mittel zur Untersuchungshaft aufzuzeigen und eine rasche Enthaftung zu erreichen. Derartige Bestätigungen sind auch im Hinblick auf einen Antrag auf Vollzug der Untersuchungshaft in Form eines elektronischen Hausarrests gemäß § 137a StPO sehr förderlich. Von unserer Rechtsberatung und Strafverteidigung sind regelmäßig nachstehende Fälle umfasst:
- Haft, Verhaftung, Inhaftierung
- Festnahme
- Untersuchungshaft
- Bei Haft in Justizanstalten (JA), gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, Sonderanstalten
- Bestehendem Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluss, Wohnungsdurchsuchung, Hausdurchsuchung
- Drohender Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- Fluchtgefahr/Verdunklungsgefahr
- Vernehmung vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Vorführung beim Haftrichter
- Nach erhobener Anklage (Strafantrag oder Anklageschrift)
- Haftprüfung/Verteidigung/Akteneinsicht
Unterstützung von Opfern eines Verbrechens
Opfer von Verbrechen stehen zumeist unter hohem persönlichen und psychischen Druck und fürchten, der Konfrontation mit dem Täter – der nicht selten dem Bekannten- oder Familienkreis angehört – nicht gewachsen zu sein. Wir vertreten Verbrechensopfer und beraten insbesondere bei folgenden Fragen:
- Welche Rechte habe ich als Opfer bei Polizei oder Gericht?
- Muss ich dem Täter gegenübertreten z.B. bei einer Zeugenaussage oder in der Gerichtsverhandlung?
- Inwieweit wird meine Privat- bzw. Intimsphäre möglicherweise vor Gericht verletzt?
- Soll Anzeige gegen den/die Täter/in erstattet werden?
- Bestehen Chancen auf finanzielle Entschädigung (Schadenersatz wie Schmerzengeld etc.)
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstgespräches können oft schon die Weichen für den Ausgang des Verfahrens gestellt, erste Beweise besprochen und eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Zu diesem Zeitpunkt ist auch schon der Umfang, die Erfolgsaussichten und Kosten unserer Vertretung abschätzbar. Zur gezielten Vorbereitung wäre es sinnvoll, wenn Sie uns vorab alle Ihnen vorliegenden Unterlagen (z.B. Ladung, Strafantrag, Anzeige etc.) übermitteln und zur Besprechung mitnehmen. Nutzen Sie daher die Möglichkeit und vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Mag. Kobler in Salzburg – telefonisch unter +43 662 250 260 oder schreiben Sie uns!