Was kostet ein Rechtsanwalt? Eine allgemein gültige Antwort kann darauf nicht gegeben werden. Im Unterschied zu anderen Rechtsanwaltskanzleien bieten wir aber zur Klärung dieser, für unsere Mandanten naturgemäß wichtigen Frage, ein kostenloses Informationsgespräch, um unsere Mandanten im ersten Schritt ausführlich über die zu erwartenden Kosten aufzuklären. Nachstehend finden Sie einen Überblick über mögliche Vergütungsformen eines Rechtsanwaltes und andere damit zusammenhängende Fragen.

Transparente und faire Honorargestaltung

Zu Beginn jeder Rechtsberatung werden unsere Mandanten transparent und verständlich über die voraussichtlich anfallenden Kosten (Rechtsanwaltshonorar, Gebühren und sonstige Auslagen) aufgeklärt. In diesem Zusammenhang werden natürlich auch die Erfolgsaussichten offen dargelegt, die sich auf einen etwaigen Kostenersatz bei Prozesserfolg auswirken können. Auf jeden Fall werden Sie vor jedem Schritt darüber informiert, mit welchen Kosten dieser verbunden ist. Ob bestimmte Schritte und Maßnahmen gesetzt werden sollen, entscheiden nach einem ausführlichen Gespräch immer Sie selbst.

Das Honorar kann zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt frei vereinbart werden. Dabei wird Fairness bei uns groß geschrieben.

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall gibt es unterschiedliche Abrechnungsmethoden, die herangezogen werden können. Die Art der Berechnung des Honorars wird in jedem Fall vorab vereinbart, sodass Sie wissen, welche Kosten anfallen. Die Höhe des Honoraranspruches des Rechtsanwaltes hängt im Allgemeinen von der Höhe des Streitwertes sowie der Komplexität und Wichtigkeit der zu erbringenden Leistungen ab. Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, wobei als Anhaltspunkt das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) herangezogen werden können.

Zeithonorar und Pauschalhonorar

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar zu fixieren, was den Vorteil einer leichteren Berechenbarkeit mit sich bringt. Beim Zeithonorar erfolgt im Gegensatz zum RATG etwa keine Differenzierung nach dem Gegenstandswert der Causa, was für Sie v.a. bei einer Rechtssache mit hohem Gegenstandswert wirtschaftlich von Vorteil sein kann.

Kostenersatz in den jeweiligen Verfahren

Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei der obsiegenden Partei im Ausmaß des Obsiegens die Kosten zu ersetzen (Kostenersatz bei Prozesserfolg). In Verfahren außer Streitsachen gibt es eine Vielzahl von abweichenden Regelungen, wie z.B. beim Kindesunterhalt, wenn das unterhaltsberechtigte Kind minderjährig ist (kein Kostenersatz). In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde. Im Strafverfahren kann ein pauschalierter Kostenersatz im Falle des Freispruches beantragt werden. Bei einem Schuldspruch sind die Kosten des Strafverteidigers als auch die Verfahrenskosten (Kosten von Sachverständigen, Dolmetschers etc.) vom Angeklagten zu tragen.

Rechtsschutzversicherung

Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung können finanzielle Risiken bei Rechtsstreitigkeiten minimiert werden, da im Falle des Unterliegens Ihre Rechtsschutzversicherung üblicherweise die Kosten der eigenen als auch der gegnerischen Rechtsvertretung bezahlt. Wir übernehmen gerne für Sie die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Versicherung. Wir suchen für Sie um Rechtsschutzdeckung an und halten Ihre Rechtsschutzversicherung über den Fortgang des Verfahrens informiert.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern ständig und erfolgreich zusammen.

Erfahrungsgemäß sollte bereits die Deckungsanfrage direkt über unsere Kanzlei erfolgen, um unnötige Schwierigkeiten oder eine ungerechtfertigte Ablehnung durch Ihren Versicherer zu vermeiden. Bei Schwierigkeiten oder ungerechtfertigter Ablehnung einer Rechtsschutzdeckung vertreten wir Sie natürlich ebenso gegenüber Ihrem Rechtsschutzversicherer und verhelfen Ihnen auch hier zu Ihrem Recht. Anzumerken ist, dass üblicherweise ein Beratungsrechtsschutz in jeder Rechtsschutzpolizze enthalten ist und diesbezüglich in aller Regel freie Anwaltswahl besteht.

Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin bei Rechtsanwalt Mag. Kobler in Salzburg – telefonisch unter +43 662 87 27 47 oder schreiben Sie uns!