Rechtsanwalt Mag. Kobler übernimmt für Privatpersonen als auch für Unternehmen das Forderungsmanagement. Wenn der Schuldner die Begleichung der Forderung verweigert, erwirken wir für den Gläubiger gerichtliche Exekutionstitel, die – wenn notwendig – mit Hilfe staatlicher Gewalt durchgesetzt oder im Falle der Insolvenz des Schuldners im Insolvenzverfahren angemeldet werden können.

Unsere Leistungen

  • Bonitätsprüfung und Einschätzung der Zahlungsfähigkeit
  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderung an säumigen Schuldner
  • Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen (gerichtlich/außergerichtlich)
  • Erwirkung eines Gerichtstitels (Exekutionstitel)
  • Durchsetzung der Forderung im Exekutionsverfahren
  • Einbringung exekutionsrechtlicher Klagen (Oppositionsklage, Exzindierungsklage, Impugnationsklage)
  • Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren

Vorgehensweise

Nach der Beauftragung unserer Kanzlei mit der Einbringlichmachung Ihrer Forderung erhalten Sie eine Geschäftszahl mit der Sie sich jederzeit über den Stand des Auftrages erkundigen können. Unabhängig davon halten wir Sie über alle Zahlungseingänge informiert. Die einbringlich gemachten Beträge werden dann umgehend an Sie weitergeleitet.

Alle Leistungen aus einer Hand – jeder Schritt ist stets mit unseren Mandanten abgestimmt.

Zunächst wird der Schuldner unter Setzung einer kurzen Frist von ein- bis zwei Wochen aufgefordert, die offene Forderung samt Zinsen und Mahnspesen zu bezahlen. Kommt der Schuldner dieser Aufforderung nicht nach, wird ohne weiteres Zuwarten bei Gericht eine Klage eingereicht bzw. die Erlassung eines gerichtlichen Zahlungsbefehles beantragt. Weigert sich auch dann der Schuldner noch die offene Forderung zu begleichen, ist zu prüfen, welches Exekutionsmittel geeignet ist, die Bezahlung Ihrer Forderung zu erzwingen (Zwangsversteigerung, Fahrnisexekution, Gehaltsexekution, Zwangsverwaltung etc.). Über die anfallenden Kosten und Gebühren werden wir Sie natürlich zu Beginn informieren und darüber ständig auf dem Laufenden gehalten.

Erstgespräch

Zur gezielten Vorbereitung wäre es sinnvoll, wenn Sie uns vorab die Ihnen vorliegenden Unterlagen (Rechnung, Zahlungsaufforderung, Mahnung, Rechnung Inkassobüro etc.) übermitteln.

Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Mag. Kobler in Salzburg – telefonisch unter +43 662 250 260 oder schreiben Sie uns!