Knapp 200.000 Unfälle ereigneten sich laut KVS im Jahr 2016 beim Sport in der Freizeit, im Verein oder in der Schule. Fußball spielen, Ski- und Snowboarden sowie Wandern und Radsport stellen dabei jene Sportarten dar, bei welchen sich die meisten Sportunfälle ereignen.

Ob Sie selbst Körper- und/oder Sachschäden bei der Ausübung des Sports oder nur als Zuseher bei einer Sportveranstaltung erlitten haben, wir beraten Sie bezüglich Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz wie Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang etc. Dafür korrespondieren wir mit der Versicherung Ihres Unfallgegners oder der Liftgesellschaft außergerichtlich, um eine Lösung zu erzielen. Für den Fall des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung, vertreten wir Sie kompetent im Gerichtsverfahren. Gleichermaßen beraten und vertreten wir Unfallverursacher vor den Zivil- und Strafgerichten zur Abwehr unberechtigter Forderungen.

Unsere Leistungen

Als Experten im Sportrecht bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

Vorgehen nach einem Ski- bzw. Sportunfall

  • Namen und Anschrift des Unfallgegners festhalten (Kontrolle mittels Lichtbildausweis)
  • Namen und Anschrift etwaiger Zeugen notieren
  • Bei Flucht des Unfallgegners eine Personenbeschreibung festhalten und an die Polizei weitergeben
  • Anfertigen einer Skizze des Unfallortes, Abstände einzeichnen (evtl. mit Skilängen messen)
  • Fotos der Unfallstelle samt Umgebung anfertigen
  • bei Verletzungen die Polizei verständigen
  • vor Unterfertigung eines Polizeiprotokolls dieses zweimal genau durchlesen und auf Richtigstellung allfälliger Ungenauigkeiten drängen, andernfalls sollten Sie keine Unterschrift leisten
  • sämtliche Unterlagen unverzüglich an Ihren Rechtsanwalt übergeben.

Erstgespräch

Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Mag. Kobler in Salzburg – telefonisch unter +43 662 250 260 oder schreiben Sie uns!