Der Erwerb oder Bau eines Eigenheimes ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben, die mit einer hohen finanziellen Belastung und leider oftmals mit rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden ist. Auch mit dem Mietrecht kommen die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens entweder auf Mieter- oder Vermieterseite in Berührung. Wir beraten Sie daher vollumfänglich in den Bereichen:

  • Baurecht (Hausbau, Bauplatzerklärung, Baubewilligung etc.)
  • Immobilienkauf und -verkauf
  • Übertragung einer Immobilie (Schenkung, Testament etc.)
  • Mietrecht
  • Nachbar(schafts)recht

Erwerb einer Immobilie (Haus, Grundstück oder Wohnung)

Ob Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück – der Erwerb einer Immobilie birgt viele rechtliche Gefahren in sich. Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes (Erstellen des Kaufvertrages, grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung) sind daher zur Sicherheit aller Vertragsparteien notwendig.

Der Rechtsanwalt fungiert bei der Abwicklung eines Immobilienkaufes als Treuhänder sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer; in dieser Funktion sorgt der Rechtsanwalt dafür, dass der Verkäufer erst dann den Kaufpreis erhält und der Käufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wir klären für Sie ab und beraten Sie darüber,

  • welche Dienstbarkeiten und Bestandsrechte auf der Liegenschaft eingetragen sind,
  • welche Genehmigungen vorhanden bzw erforderlich sind (Grundverkehrsbehörde, Denkmalschutz, Natur- und Landschaftsschutz etc.),
  • wie mit Dienstbarkeiten und Bestandsrechten umzugehen ist, die nicht im Grundbuch eingetragen sind und
  • welche öffentlich-rechtlichen Auflagen und Einschränkungen mit der Benützung oder Bebauung des Grundstückes verbunden sind.

Mietrecht

Das Mietrecht zählt zu den komplexesten Rechtsmaterien und ist einem ständigen Wandel unterworfen. Wir bieten Mietern als auch Vermietern folgende Leistungen:

  • Befristungsregelungen, Kündigungsmöglichkeiten, Erhaltungspflichten im Mietrecht
  • Vertretung im gerichtlichen Räumungs- oder Aufkündigungsverfahren
  • Erstellung von Mietverträgen
  • Beratung über allfällige Gebühren des Mietvertrages
  • Geltendmachung von Mietzinsrückständen
  • Abschluss von Räumungsvergleichen

Mietverträge über Wohnraum sind künftig gebührenfrei. Die Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gilt für Mietverträge über Wohnraum (nicht Geschäftsräume), die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen werden. Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig. Eine allfällige Maklerprovision für die Vermittlung einer Wohnung/eines Hauses ist davon nicht betroffen. Achtung: Schriftliche Mietverträge bzw. die Verlängerung von schriftlichen Mietverträgen, die vor dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, unterliegen weiterhin der Gebührenpflicht.

Nachbarschaftsrecht & Nachbarrechte

Nachbarschaftsstreitigkeiten sind Alltag vor österreichischen Gerichten. Das Zusammenleben von Nachbarn wird durch eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Von Störfaktoren wie Lärm und Geruch, Entzug von Sonnenlicht und überhängende Bäume bis zu Grenzstreitigkeiten. Wir beraten und vertreten Sie zu folgenden Themen:

  • Nachbarrechte in Bauverfahren (Einwendungen im Baubewilligungsverfahren)
  • Nachbarrechte in gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren sowie in UVP-Verfahren
  • Nachbarschaftsstörungen (Immissionen, Grundstücksvertiefung, Grenzstreitigkeiten etc.)
  • Streit um Grenzen, Grenzeinrichtungen und Grenzbäume
  • Besitzstörungen (Link zu Ratgeber)
  • Außergerichtliche und – wenn notwendig – gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen (Unterlassung, Schadenersatz, einstweilige Vorkehrungen und Verfügungen)

Erstgespräch

Das rechtzeitige Hinzuziehen eines Rechtsanwalts, der Sie in Angelegenheiten des Immobilien-, Bau- und Mietrechts über Ihre Rechte berät, erspart nervenaufreibende Auseinandersetzungen, Zeit und Geld. Nutzen Sie daher die Möglichkeit und vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Mag. Kobler in Salzburg – telefonisch unter +43 662 250 260 oder schreiben Sie uns!