Neben der Errichtung von Immobilienkaufverträgen haben wir umfassende Kenntnisse und Erfahrung in der Errichtung von Verträgen und Erklärungen aller Art. Im Zuge der Vertragserrichtung sind wir zur Abstimmung natürlich in laufendem Kontakt mit unseren Mandanten.

Unsere Leistungen

Nach ständiger Absprache mit unseren Mandanten übernehmen wir die oftmals komplizierten Vertragsverhandlungen mit der/den anderen Vertragspartei/en, die Berechnung der erforderlichen Abgaben und Steuern, die treuhändige Abwicklung des Vertrages sowie die allenfalls notwendige zwangsweise Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche. Wir errichten für Sie insbesondere folgende Verträge und Vereinbarungen:

  • Kauf-, Tausch-, Übergabe- und Leibrentenverträge
  • Schenkungsverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Pacht- und Mietverträge
  • Dienst- und Werkverträge
  • Darlehens- und Kreditverträge
  • Familienrechtliche Verträge (Ehe- und Partnerschaftsverträge)
  • Letztwillige Verfügungen und Erbverträge
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vertragsabwicklung

Wir wickeln Liegenschaftskaufverträge von der Vertragserrichtung bis hin zu den erforderlichen Eintragungen ins Grundbuch ab. Im Zusammenhang mit der Kaufvertragsabwicklung berechnen wir auch die Grunderwerbs- und Immobilienertragsteuer (sofern keine Ausnahmen von der Steuer vorliegen) sowie die Eintragungsgebühr (1,1 %) und klären unsere Mandanten über alle anfallenden Nebenkosten auf. Wir kümmern uns um alle notwendigen behördlichen Erklärungen, Bauplatzerklärungen, Baubewilligungen und Zustimmung der Denkmalschutzbehörde etc. Im Zuge der Abwicklung der Kaufpreiszahlung agieren wir als Treuhänder, sodass alle Zahlungen sicher über ein eigenes Treuhandkonto abgewickelt werden, welches der Rechtsanwaltskammer gemeldet werden muss.

Erstgespräch

Komplizierte Vertragsverhandlungen sowie die Vertragserrichtung erfordern eine Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und vor allem Genauigkeit. Die Vertragserrichtung durch einen Experten erspart Zeit und stellt sich, dass für Sie eine optimale und langfristige Lösung erzielt wird.

Vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Mag. Kobler in Salzburg – telefonisch unter +43 662 250 260 oder schreiben Sie uns!