Familienrecht ist ein besonders sensibler Bereich, in welchem oft neben den menschlichen Befindlichkeiten auch die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein kann. Wir sind auf Ehe-, Scheidungs- und Familienrecht spezialisiert und unterstützen Sie vor, während oder nach der Ehe bzw. Lebensgemeinschaft, insbesondere wenn es um die Aufteilung des Vermögens/der Schulden sowie um Fragen des Kindeswohles geht. Wir ziehen eine einvernehmliche Scheidung einem jahrelang dauernden Rosenkrieg vor.

Unsere Leistungen

Professionelle Vereinbarungen vermeiden künftige Streitigkeiten und eine sachliche Rechtsvertretung Ihrer Interessen ist produktiver als emotionale Auseinandersetzungen. Im Rahmen unserer Beratungshilfe informieren wir Sie über die aktuelle Rechtslage und sind selbstverständlich zur vollen Verschwiegenheit verpflichtet. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten ständig in gerichtlichen Verfahren sowie außergerichtlich durch den Abschluss geeigneter Verträge. Zu unseren Tätigkeiten zählen insbesondere folgende:

  • Vertretung bei streitiger und einvernehmlicher Scheidung
  • Erstellung und Prüfung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Berechnung und Geltendmachung von Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Errichtung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Vertretung in Aufteilungsverfahren (Vermögen, Ersparnisse, Liegenschaften etc.)
  • Vertretung in Adoptionsverfahren
  • Vertretung in Kontaktrechtsverfahren (früher Besuchsrecht)

Ehescheidung

Die Scheidung einer Ehe kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten einer Scheidung: Die streitige oder die einvernehmliche Scheidung. Nähre Informationen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens in Österreich finden Sie hier.

Einvernehmliche Scheidung

Die meisten Ehescheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich, da dieses Verfahren (Einigkeit vorausgesetzt) im Vergleich zur streitigen Scheidung relativ rasch und günstig ist. Eine einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) setzt – wie es der Namen schon sagt – den Konsens zwischen beiden Ehegatten voraus, sodass sich die Ehepartnerin/der Ehepartner über die Scheidung und ihre Folgen einig sind. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • gemeinsamer Scheidungsantrag,
  • mindestens 6 Monate Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft,
  • unheilbare Zerrüttung, die von beiden eingestanden wird,
  • Einigung über die wesentlichen Scheidungsfolgen.

Die Ehegatten müssen vor Gericht eine Scheidungsvereinbarung (Scheidungsfolgenvergleich) treffen, die wir für Sie in Abstimmung mit Ihrem (Noch)Ehegatten sorgfältig im Vorhinein ausgearbeiten. Diese Scheidungsvereinbarung der Eheleute muss eine Einigung über folgende Punkte enthalten:

  • die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse/Schulden
  • die gegenseitigen Unterhaltsansprüche der Ehegatten
  • die Obsorge für die gemeinsamen Kinder und bei gemeinsamer Obsorge den hauptsächlichen Aufenthalt der Kinder
  • die Unterhaltsansprüche der Kinder
  • die Regelung über die Ausübung des Kontaktrechts (früher: Besuchsrecht) zu gemeinsamen Kindern

Streitige Scheidung

Eine streitige Ehescheidung (§ 49 EheG) kommt in Betracht, wenn die Ehe unheilbar zerrüttet ist und die Zerrüttung schuldhaft durch eine schwere Eheverfehlung oder ehrloses und unsittliches Verhalten herbeigeführt wurde. Eine schwere Eheverfehlung liegt insbesondere vor bei Ehebruch, körperlicher Gewalt, Zufügung schweren seelischen Leidens und Verletzungen der ehelichen Verhaltenspflichten. Die streitige Ehescheidung wird durch Klage an das zuständige Bezirksgericht eingeleitet. Das Klagerecht erlischt binnen 6 Monaten ab Kenntnis des Scheidungsgrundes und längstens 10 Jahren ab Eintritt. Gegenstand im Verfahren über die streitige Scheidung ist tatsächlich nur die Scheidung der Ehe an sich. Anders als bei der einvernehmlichen Scheidung sind Fragen der Vermögensaufteilung, des Unterhalts, der Obsorge oder des Kontaktrechts betreffend gemeinsame Kinder nicht Gegenstand des Verfahrens. Diese Themen müssen im Anschluss an das Scheidungsverfahren gesondert beantragt werden uns stellen für sich wiederum eigene Verfahren dar.

Erstgespräch

Falls Sie eine (einvernehmliche oder streitige) Scheidung in Erwägung ziehen, ist es unbedingt notwendig, sich über die rechtlichen, finanziellen, sozial- und pensionsversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu informieren. Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie einen Termin bei Rechtsanwalt Mag. Kobler in Salzburg – telefonisch unter +43 662 250 260 oder schreiben Sie uns!